3. Mose 17

Das Blutverbot

 1  Jahwe sagte dann zu Mose:  2  "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Anordnungen Jahwes weiter:  3  Jeder Israelit, der ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet, sei es im Lager oder außerhalb davon,  4  und das Tier nicht an den Eingang zum Offenbarungszelt bringt, um es dort vor der Wohnung Jahwes als Opfergabe für ihn zu schlachten, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden. Er hat Blut vergossen und muss aus der Mitte seines Volkes entfernt [4] werden  5  Deshalb sollen die Israeliten ihre Opfer, die sie jetzt noch auf dem freien Feld schlachten, zu Jahwe an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen und ihm als Freudenopfer schlachten  6  Der Priester soll das Blut an den Altar Jahwes vor dem Offenbarungszelt sprengen und das Fett in Rauch aufgehen lassen als einen Geruch, der Jahwe erfreut  7  Sie sollen ihre Tiere nicht mehr als Opfer für die Dämonen schlachten, denen sie nachlaufen. Das ist eine ewige Ordnung für alle ihre Generationen  8  Weiter sollst du ihnen sagen: Jeder Israelit und jeder Fremde, der unter ihnen lebt, der ein Brand- oder Schlachtopfer darbringt  9  und es nicht an den Eingang zum Offenbarungszelt bringt, um es Jahwe zu opfern, soll von seinem Volk beseitigt werden  10  Genauso geht es jedem Israeliten und jedem Fremden unter euch, der irgendwelches Blut isst. Ich selbst wende mich gegen jede Person, die Blut isst, und werde sie aus ihrem Volk beseitigen  11  Denn das Leben des Körpers ist in seinem Blut. Ich habe bestimmt, dass es auf den Altar gegeben wird, um Sühne für euch zu erwirken. Denn das Blut bewirkt Sühne durch das Leben darin  12  Darum habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand von euch darf Blut essen, auch die Fremden nicht, die bei euch leben  13  Und jeder von den Israeliten oder den Fremden, die bei euch leben, der Wild oder Vögel jagt, die ihr essen dürft, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken  14  Denn das Leben allen Fleisches ist sein Blut, und ich habe zu den Israeliten gesagt: Es ist euch nicht erlaubt, das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch zu essen, denn das Leben allen Fleisches ist sein Blut. Jeder, der es isst, muss beseitigt werden  15  Und jeder, der ein verendetes oder gerissenes Tier isst, er sei Einheimischer oder Fremder, muss seine Kleidung waschen und sich mit Wasser übergießen und bleibt bis zum Abend unrein  16  Wenn er seine Kleidung nicht wäscht und seinen Körper nicht mit Wasser übergießt, muss er seine Schuld tragen."

[4]: entfernt. Entweder durch Verbannung oder Tod.




  















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